Fracht

Fracht

Fracht, die Ladung eines Schiffs, Eisenbahn- oder Lastwagens, juristisch (Frachtlohn) die Gegenleistung für den Transport von Gütern auf Grund eines Land- und Seefrachtvertrags. Frachtgeschäft, der Vertrag, durch welchen sich jemand verpflichtet, den Transport von Sachen gegen Entgelt auszuführen, zerfällt in das Landfrachtgeschäft, d.i. den Transport auf dem Lande, auf Flüssen und Landseen, und in das Seefrachtgeschäft, d.i. den Transport auf der See und den großen Flußmündungen; letzteres bezieht sich wieder entweder auf einen Chartervertrag, bei dem der Befrachter den Schiffsraum oder einen Teil desselben zur Beladung enthält, oder auf einen Stückgütervertrag, bei dem die Disposition für die Unterbringung der Güter dem Verfrachter (Reeder, Schiffer) überlassen ist. Frachtführer, Frachter, wer gewerbsmäßig das Landfrachtgeschäft ausübt; Frachtbrief, eine vom Absender ausgestellte und dem Frachtführer übergebene Urkunde über den Inhalt des zwischen ihnen vereinbarten Frachtgeschäfts. Über Beförderung von Gütern und Personen auf Eisenbahnen enthält das Deutsche Handelsgesetzbuch (§§ 453-473), besondere Bestimmungen; der internationale Eisenbahnfrachtverkehr ist durch das Berner Übereinkommen vom 14. Okt. 1890 (s. Eisenbahnrecht) geregelt. – Vgl. Coermann (1901).


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Fracht — Fracht …   Deutsch Wörterbuch

  • Fracht AG — Rechtsform Aktiengesellschaft Gründung 1955 Sitz Basel, Schweiz …   Deutsch Wikipedia

  • Fracht — ist das Entgelt, welches ein Frachtführer für die im Frachtvertrag vereinbarte Beförderung von Gütern erhält (synonym verwendete juristisch jedoch nicht ganz korrekte Begriffe: Frachtgeld, Frachtlohn). In der Handelskalkulation stellt die Fracht… …   Deutsch Wikipedia

  • Fracht — (fr. Fret, im Mittelmeere Nolis, engl. Freight), 1) die Ladung, welche ein Frachtfahrer, d.h. Jemand, der aus dem Transport von Waaren[451] (Frachtgut) zu Lande u. auf Flüssen em Geschäft macht, od. ein Frachtschiffer, d.h. Jemand, der Waaren… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Fracht — Fracht, Frachtgeld, Frachtlohn (freight and charges; frais de transport; porto o prezzo di trasporto), der vom Absender oder Empfänger für die Beförderung eines Guts (im weiteren Sinn auch eines Gepäckstücks) an den Frachtführer zu zahlende Preis …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • fracht — {{/stl 13}}{{stl 8}}rz. mnż I, D. u, Mc. frachtchcie {{/stl 8}}{{stl 20}} {{/stl 20}}{{stl 12}}1. {{/stl 12}}{{stl 7}} opłata dla przewoźnika morskiego (rzadziej kolejowego lub samochodowego) za przewóz ładunku, uiszczana zwykle przez odbiorcę… …   Langenscheidt Polski wyjaśnień

  • Fracht — Fracht, im Sinne von Frachtgut Gegenstand der vom Frachtführer übernommenen Beförderung; auch soviel wie Frachtlohn, Frachtgeld, Frachtsumme, d. h. das dem Frachtführer für die Beförderung zu zahlende Entgelt. Vgl. auch Frachtgeschäft …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Fracht — Fracht, die Ladung für einen Fuhrmann oder Schiffer; der Lohn für sie; F.brief (s. Connaissement), offener Zettel, der dem Fuhrmann über den Inhalt der Ladung, den F.lohn und die Lieferungszeit ausgestellt wird …   Herders Conversations-Lexikon

  • Fracht — Sf std. (16. Jh.) Stammwort. Ein letztlich friesisches Wort, das über mndd. vracht in den Süden gelangt ist. Das Wort entspricht ahd. frēht Lohn, Verdienst und ist das ti Abstraktum zu g. * aih haben (eigen), präfigiert mit ver , dessen Vokal… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Fracht — Fracht: Das im 16. Jh. aus dem Niederd. ins Hochd. übernommene Wort geht zurück auf mnd. vracht »Frachtgeld, Schiffsladung«, das seinerseits aus dem Fries. stammt. Aus dem Fries. oder aus dem Mnd. stammen auch ‹m›niederl. vracht (daraus älter… …   Das Herkunftswörterbuch

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